Notwehr

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen unmittelbar bevorstehenden oder schon begonnenen rechtswidrigen Angriff von sich oder anderen abzuwehren.

Die Notwehrlage stellt einen Rechtfertigungsgrund dar, weshalb die Notwehrhandlung nicht rechtswidrig ist. Das heißt, sie wird nicht bestraft und verpflichtet nicht zu Schadensersatz. Als Notwehrlage gilt bereits, wenn der rechtswidrige Angriff zwar noch nicht begonnen hat, aber unmittelbar bevorsteht. Beispiel: Jemand ballt die Hand zur Faust und macht eine Ausholbewegung,

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