Nichtsesshaftenhilfe (Sozialhilferecht)
Nicht|sesshaftenhilfe, Wohnungslosenhilfe, Sozialhilferecht:
im Rahmen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach § 67 ff. SGB XII und der dazu erlassenen Durchführungsverordnung durch die örtlichen und überörtlichen Träger an Nichtsesshafte (alleinstehende Wohnungslose) zu gewährende Hilfe. Im Vordergrund stehen Beratung über mögliche Maßnahmen, materielle Hilfen, Wohnraumbeschaffung, Hilfe zur Arbeitsplatzfindung, Schuldenregulierung usw. Die kommunalen
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