Nichtsesshafte
Nicht|sesshafte, alleinstehende Wohnungslose,
im Sozialhilferecht Personen, die ohne gesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage »umherziehen«, »auf der Straße leben« oder sich in Einrichtungen zur sozialen Wiedereingliederung befinden. In der gegenwärtigen Sozialarbeit, Sozialpolitik und Sozialwissenschaft wird die Bezeichnung Nichtsesshafte als ein von der nationalsozialistischen »Asozialenpolitik« (Erklärung der nicht sesshaften Lebensweise aus Veranlagung oder charakterlicher Schwäche) eingeführter Begriff
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