Nebenstrafe
Nebenstrafe, Strafe, die nicht selbstständig, sondern nur zusammen mit einer Hauptstrafe (in Deutschland: Freiheits-, Geldstrafe) verhängt werden kann. Das deutsche StGB sieht als einzige Nebenstrafe das Fahrverbot (§ 44 StGB) vor; als Nebenfolge (Rechtsfolge ohne ausdrücklichen Strafcharakter) gelten der Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts (§
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