Nationaler Verteidigungsrat der DDR

Nationaler Verteidigungsrat der DDR, Abkürzung NVR,

zentrales Verfassungsorgan der DDR zur einheitlichen Leitung aller militärischen Maßnahmen für die Landesverteidigung; errichtet durch das Gesetz vom 10. 2. 1960 und in seinen Aufgaben bestimmt durch die Verteidigungsgesetze von 1961 und 1978, konnte (seit 1978) noch vor Verkündung des Verteidigungszustandes durch die Volkskammer die allgemeine oder die Teilmobilmachung beschließen

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