Motion (Parlamentsrecht)

Motion [französisch-lateinisch] die, -/-en, Parlamentsrecht:

Antrag, v. a. der Tadelsantrag; im schweizerischen Recht besonders der Antrag einer Kommissions- oder Fraktionsmehrheit oder eines Ratsmitglieds (während der Session), der, wenn er von beiden Kammern des Parlaments angenommen wird, die Regierung verpflichtet, bestimmte Gesetzesentwürfe vorzulegen oder eine Maßnahme zu treffen.

Quellenangabe

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