Auflage (Recht)
Auflage, Recht:
im bürgerlichen Recht die einer Schenkung oder letztwilligen Verfügung hinzugefügte Bestimmung, dass der Empfänger zu einer Leistung verpflichtet sein soll, die sich mit dem Empfangenen verbindet, z. B. das ererbte Grundstück alsbald zu bebauen. In der Praxis ist es oft schwierig, die Auflage von einer Bedingung oder einem unverbindlichen
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