mildernde Umstände
mildernde Umstände, die besonderen tatsächlichen Verhältnisse eines Straffalles, die die Tat als so abweichend von den normalerweise vorkommenden Fällen erscheinen lassen, dass die regelmäßige Strafe als zu streng angesehen werden muss (z. B. häusliches Milieu, Reue, Geständnis, Provokation). Das deutsche StGB sieht in verschiedenen gesetzlich bestimmten Fällen bei dem
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