Rundfunkstaatsverträge
Der Rundfunk wird in Rundfunkstaatsverträgen geregelt. Dort wird zum Beispiel festgelegt, dass es in Deutschland keinen staatlichen Rundfunk geben darf. Außerdem stehen der öffentliche gebührenfinanzierte und der private Rundfunk gleichberechtigt nebeneinander. In den 16 Bundesländern gibt es wie bei der Presse auch jeweils einzelne Landesmediengesetze, die sich ebenfalls in den
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