Massenverfahren

Massenverfahren, im Prozess- und Verwaltungsrecht Verfahren, an denen eine Vielzahl von Personen beteiligt ist; auch Verfahren einer großen Zahl von Personen, deren Interessen in die gleiche Richtung gehen und die das gleiche Ziel verfolgen, an sich aber unabhängig voneinander wahrzunehmen sind, z. B. Kündigungsschutzklagen vieler Arbeitnehmer gegen denselben Arbeitgeber

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