Mandat (Zivil- und Strafrecht)

Mandat [lateinisch mandatum »Auftrag«, »Weisung«] das, -(e)s/-e, Zivil- und Strafrecht:

Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Wahrnehmung der Interessen des Mandanten; in der Regel handelt es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag außerhalb oder innerhalb eines Prozesses. Der Mandant schuldet eine Vergütung nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.

Quellenangabe

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