Luftfahrt-Bundesamt

Luftfahrt-Bundesamt, Abkürzung LBA,

die dem Bundesminister für Verkehr unterstehende, mit Gesetz vom 30. 11. 1954 für Aufgaben der Zivilluftfahrt errichtete Bundesoberbehörde; Sitz: Braunschweig. Ihr obliegen Zulassung und Prüfung von Luftfahrtgerät, Führung der Luftfahrzeugrolle, Erteilung von Erlaubnissen für bestimmte Gruppen des Luftfahrtpersonals, Überwachung der Luftverkehrssicherheit, Untersuchung von Störungen und Unfällen beim Betrieb von Luftfahrzeugen,

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