Lehnsgericht
Lehnsgericht, im Mittelalter das nicht obrigkeitliche Gericht, das für die Entscheidung von Lehnsstreitigkeiten zwischen dem Lehnsherrn und seinen Vasallen oder zwischen den Vasallen untereinander sowie für die freiwillige Gerichtsbarkeit in Lehnssachen (Verleihung, Erneuerung und Verpfändung von Lehen) zuständig war. Richter (Vorsitzender) war der Lehnsherr oder ein von ihm bestellter
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