Hofgericht (Rechtsgeschichte)

Hofgericht, Rechtsgeschichte:

1) Gericht eines Grundherrn über alle Streitgegenstände, die das Verhältnis der grundherrlichen Bauern untereinander oder zu ihrem Grundherrn betrafen; 2) das königliche Hofgericht (Reichshofgericht), 1235–1450, das im Laufe der Zeit stärkere institutionelle Selbstständigkeit gewann; es war zuständig für die Reichsacht und die Anleite (ein Beugungs- und Zwangsverfahren). Hofrichter und Urteiler

Quellenangabe

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