Allod
Allod [althochdeutsch alot »Ganzbesitz«] das, -s/-e,
volleigenes Vermögen, auch das Familienerbe (besonders Land) im Unterschied zum Lehen oder zum grundherrlichen Land. Durch die Entwicklung des Lehnswesens gab es in England seit der normannischen Eroberung (1066) kein Allod mehr, in Frankreich nur ganz selten, während in Deutschland das Allod in Adelsbesitz nie verschwand, oft auch an Rodungsland
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