Lebensgemeinschaft (Recht)
Lebensgemeinschaft, Recht:
auf Dauer angelegtes Zusammenleben zweier Menschen, besonders als eheliche Lebensgemeinschaft (Ehe, Eherecht), als eheähnliche Lebensgemeinschaft oder als gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft, deren Rechtsverhältnisse 2001 gesetzlich geregelt wurden.
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