gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft

gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft, auf Dauer angelegtes Zusammenleben von gleichgeschlechtlichen Partnern. Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften stehen seit dem 30. 6. 2017 in Deutschland ebenfalls unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes (Artikel 6, Schutz von Ehe und Familie). Eine Entschließung der EU zur Gleichberechtigung aller Bürger ungeachtet ihrer sexuellen Veranlagung von 1994 förderte auch in

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