Landesversicherungsanstalten

Landesversicherungs|anstalten, Selbstverwaltungskörperschaften des öffentlichen Rechts unter staatlicher Aufsicht (seit 1960), die unter dieser Bezeichnung bis Ende September 2005 Träger der Rentenversicherung der Arbeiter und der Handwerkerversicherung waren. Aufgrund der Organisationsreform der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Landesversicherungsanstalten seit 1. 10. 2005 Regionalträger der allgemeinen Rentenversicherung und firmieren unter Deutsche Rentenversicherung

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.