Ersatzkassen

Ersatzkassen, neben den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), den Betriebskrankenkassen (BEK), Innungskrankenkassen-und landwirtschaftlichen Krankenkassen, der Seekrankenkasse und der Knappschaft Träger der gesetzlichen Krankenversicherung; seit 1937 Körperschaften des öffentlichen Rechts. Durch das Gesundheitsstrukturgesetz ist bei den Ersatzkassen die Beschränkung auf den Mitgliederkreis aufgehoben worden (§ 168 Absatz 2 SGB V). Seit 1. 1.

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