Pfandbriefbanken
Pfandbriefbanken, privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, die über die Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Betreibung des Pfandbriefgeschäfts, d. h. zur Ausgabe von Pfandbriefen, verfügen. Pfandbriefbanken unterliegen der staatlichen Aufsicht sowie neben den Vorschriften des Kreditwesengesetzes den Regelungen des Pfandbriefgesetzes vom 22. 5. 2005 (in Kraft seit 19. 7. 2005).
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