Kumulation (katholisches Kirchenrecht)

Kumulation [spätlateinisch, zu cumulare »aufhäufen«] die, -/-en,  katholisches Kirchenrecht:

1) früher gleichzeitiger Besitz mehrerer Ämter oder Benefizien; 2) Prinzip des kirchlichen Strafrechts, wonach bei einer Mehrheit von Straftaten die Kirchenstrafen zu kumulieren sind.

Quellenangabe

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