Kollation (katholisches Kirchenrecht)

Kollation [lateinisch »das Zusammenbringen«, »das Vergleichen«] die, -/-en, katholisches Kirchenrecht:

die Verleihung eines kirchlichen Amtes oder (früher) Benefiziums.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.