Kongregation (katholisches Kirchenrecht)

Kongregation [lateinisch »Vereinigung«] die, -/-en, katholisches Kirchenrecht:

1) Kurienkongregationen; 2) der Zusammenschluss mehrerer selbstständiger Klöster eines Ordens zu einem Klosterverband (monastische Kongregation); 3) Ordensgemeinschaft mit öffentlichen (lebenslang bindenden) Gelübden (religiöse Kongregation); 4) Selbstbezeichnung einzelner geistlicher Gemeinschaften ohne öffentliche Gelübde (z. B. die Gemeinschaften christlichen Lebens, bis 1967 »Marianische Kongregationen«).

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.