Kreisgericht

Kreisgericht, in der DDR die unterste staatliche Gerichtsinstanz mit weitreichender Zuständigkeit (Gericht, Tabelle); wurde in der Regel in jedem Stadt- und Landkreis sowie Stadtbezirk errichtet. Ab 1990 fielen die Kreisgerichte wieder in die Zuständigkeit der wieder errichteten Länder und waren auf der Grundlage des Einigungsvertrages übergangsweise auch für

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