Bayerisches Oberstes Landesgericht

Bayerisches Oberstes Landesgericht, Abkürzung BayObLG,

höchstes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Bayern (Sitz: München), das der Freistaat Bayern als einziges Land Deutschlands aufgrund der Gesetzgebungsvorbehalte für die Länder in den §§ 8 ff. des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz errichtet hatte. Das BayObLG entschied z. B. anstelle der Oberlandesgerichte über Revisionen in Strafsachen und statt des Bundesgerichtshofs

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