Großkredit
Großkredit, Kredit einer Bank an einen einzelnen Kreditnehmer, der im Verhältnis zum risikotragenden Eigenkapital des Kreditinstituts groß ist, was bei wirtschaftlichen Problemen des Kreditnehmers dazu führen kann, dass auch die Bank in Zahlungsschwierigkeiten gerät (Großkreditrisiko). Die staatliche Bankenaufsicht (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat entsprechende Risikobegrenzungsnormen erlassen, wobei die Definition modifiziert
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