Konkurrenz (Recht)

Konkurrenz [mittellateinisch »Mitbewerbung«, zu lateinisch concurrere »zusammenlaufen«] die, -/-en,  Recht:

im Zivilrecht das Zusammentreffen mehrerer Ansprüche (Anspruchskonkurrenz), namentlich das Zusammentreffen vertraglicher und deliktischer Ansprüche; im Strafrecht das Zusammentreffen mehrerer Strafvorschriften im Falle ihrer Verletzung durch eine (Handlungseinheit) oder mehrere Handlungen (Handlungsmehrheit) der gleichen Person (Gesetzeskonkurrenz, Idealkonkurrenz, Realkonkurrenz).

Quellenangabe

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