Kommende (kirchliche Rechtsgeschichte)
Kommende [mittellateinisch »Lehnsherrschaft«, zu lateinisch commendare »anvertrauen«] die, -/-n, kirchliche Rechtsgeschichte:
die Übertragung der Einkünfte eines Kirchen- oder Klostervermögens unter Befreiung von den Amtspflichten. Im Mittelalter zeitweise häufig, seit der Säkularisation allmählich erloschen.
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