Kollision (Recht)

Kollision [lateinisch »das Zusammenstoßen«] die, -/-en, Recht:

1) der Widerstreit verschiedener Rechtsvorschriften in räumlicher oder zeitlicher Hinsicht. Eine räumliche Kollision wird durch das internationale Privatrecht gelöst, eine zeitliche Kollision durch das intertemporale Recht; 2) bei einer Kollision von Forderungen gilt das Prioritätsprinzip, d. h., es wird derjenige Gläubiger befriedigt, der die Forderung zuerst gegen den Schuldner geltend

Quellenangabe

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