Kollektivvertrag (Völkerrecht)

Kollektivvertrag, Völkerrecht:

internationaler Vertrag, an dem mehr als zwei Staaten beteiligt sind. Nicht zu den Kollektivverträgen gehören die unechten oder Halbkollektivverträge, in denen ein Staat oder eine Staatengruppe mit besonderer Interessenlage einer anderen Gruppe gegenübertritt. Durch Kollektivverträge versucht die Völkerrechtsgemeinschaft den fehlenden internationalen Gesetzgeber zu ersetzen. Sie werden häufig zum Zwecke der

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.