Akzession (Völkerrecht)

Akzession [zu lateinisch accedere, accessum »hinzukommen«] die, -/-en,  Völkerrecht:

Vertrag oder zustimmend aufgenommene Erklärung, durch welche ein Staat einem zwischen anderen Staaten abgeschlossenen Vertrag beitritt.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.