Kollektivdelikt

Kollektivdelikt, Sammelstraftat,

von der älteren Rechtsprechung geformte, heute weitgehend als überholt angesehene Bezeichnung für eine Mehrheit von gewerbsmäßig, geschäftsmäßig oder gewohnheitsmäßig begangenen Straftaten einer Person. Entgegen der früheren Rechtsprechung werden diese Taten nicht als einheitliches Delikt, sondern als mehrere einzelne Taten bestraft, um den mit besonderer verbrecherischer Energie handelnden Täter nicht ungerechtfertigt

Quellenangabe

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