Kognaten (römisches Recht)
Kognaten [lateinisch, eigentlich »Mitgeborene«], Singular Kognat der, -en,
römisches Recht: die Blutsverwandten, die nicht unter derselben Patria Potestas standen. (Agnaten)
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Kognaten [lateinisch, eigentlich »Mitgeborene«], Singular Kognat der, -en,
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