Kognaten (Rechtsgeschichte)

Kognaten [lateinisch, eigentlich »Mitgeborene«], Singular Kognat der, -en,

Rechtsgeschichte und Genealogie: blutsverwandte Personen, die mindestens einen gemeinsamen Vorfahren haben, ohne Rücksicht darauf, ob die Abstammung durch Frauen oder Männer vermittelt wird; so besonders im germanischen Recht die Verwandtschaft, die durch Eheschließung (Zugehörigkeit zur »wechselnden Sippe«) neu begründet werden konnte.

Quellenangabe

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