Agnaten (römisches Recht)

Agnaten [zu lateinisch agnatus »der Nachgeborene«], Singular Agnat der, -en,  römisches Recht:

alle Personen, die unter derselben väterlichen Gewalt (Patria potestas) stehen oder stünden, wenn der gemeinschaftliche Stammvater noch lebte; ferner alle der väterlichen Gewalt durch Geburt oder Adoption Unterworfenen; Gegensatz: Kognaten, die durch gemeinsame Eltern oder Vorelternpaare Blutsverwandten.

Quellenangabe

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