Kindestötung

Kindestötung, zum 1. 4. 1998 aufgehobener Straftatbestand, der die vorsätzliche Tötung eines nicht ehelichen Kindes durch die Mutter bei oder gleich nach der Geburt erfasste; regelte eine Strafmilderung im Vergleich zur Tötung eines ehelichen Kindes (§ 217 StGB alter Fassung, Freiheitsentzug nicht unter 3 Jahren, bei mildernden Umständen Freiheitsentzug

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