Totschlag

Totschlag, die vorsätzliche Tötung eines Menschen ohne die strafschärfenden Merkmale des Mordes (§ 212 StGB). Der Totschlag wird mit Freiheitsentzug nicht unter fünf Jahren, in besonders schweren Fällen mit lebenslangem Freiheitsentzug bestraft. War der Täter ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Misshandlung oder schwere Beleidigung

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