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Tötungsdelikte

Tötungsdelikte, die Straftaten, durch die vorsätzlich oder fahrlässig der Tod eines Menschen verursacht wird. Das StGB unterscheidet bei den vorsätzlichen Tötungsdelikten zwischen Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen; die fahrlässige Tötung wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft (§ 222 StGB). Der Straftatbestand der Kindestötung (§ 217 StGB)

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