Kennzeichnung (Lebensmittelrecht)
Kennzeichnung, Lebensmittelrecht: Angaben zu Lebensmitteln, die zum Verkauf bestimmt sind und in den Handel gebracht werden.
Sie informieren den Verbraucher über Art, Eigenschaften, Inhaltsstoffe, Qualitätsmerkmale, Zubereitung und Verwendung des betreffenden Lebensmittels und dienen als Orientierungshilfe bei der Kaufentscheidung. Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist durch EU-Recht vorgegeben. Ende 2011 ist die EU-Verbraucher-Lebensmittelinformations-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 1169/2011, LMIV) in Kraft getreten, die die Lebensmittel- und Nährwertkennzeichnung europaweit einheitlich regelt.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe