Karfreitag

Als Feiertag gesetzlich geschützt

In Deutschland ist der Karfreitag ein gesetzlicher Feiertag mit stillem, ernstem Charakter. Um einen äußeren Ruherahmen zu schaffen und die religiösen Gefühle derer nicht zu verletzen, die Jesu Tod gedenken wollen, sind lärmende Veranstaltungen untersagt.

Mitwirkende

Dr. Bettina Kratz-Ritter

Quellenangabe

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