Als Feiertag gesetzlich geschützt
In Deutschland ist der Karfreitag ein gesetzlicher Feiertag mit stillem, ernstem Charakter. Um einen äußeren Ruherahmen zu schaffen und die religiösen Gefühle derer nicht zu verletzen, die Jesu Tod gedenken wollen, sind lärmende Veranstaltungen untersagt.
Informationen zum Artikel
Mitwirkende
Dr. Bettina Kratz-Ritter
Quellenangabe