Karenzzeit (Recht)

Karenzzeit, Recht:

Wartezeit nach Beendigung eines Vertragsverhältnisses, für die für Handlungsgehilfen und Handelsvertreter nach §§ 74, 90 a HGB ein Wettbewerbsverbot vertraglich vereinbart werden kann.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.