Probearbeitsverhältnis
Probe|arbeitsverhältnis, ein echtes, voll wirksames Arbeitsverhältnis, das unter dem Vorbehalt der Beendigung steht, wenn sich herausstellt, dass eine Zusammenarbeit auf Dauer nicht in Betracht kommt. Der Arbeitgeber will erproben, ob der Arbeitnehmer sich bewährt und den übertragenen Aufgaben gewachsen ist; der Arbeitnehmer soll prüfen, ob eine Zusammenarbeit im Betrieb
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