Schuldnerverzeichnis

Schuldner|verzeichnis, beim Vollstreckungsgericht geführtes Vermögensverzeichnis (§ 915 ZPO). Es enthält Vermögensangaben aller Personen, die eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben (wegen unbefriedigender Pfändung, § 807 ZPO, § 284 Abgabenordnung) oder gegen die zur Erzwingung dieser Versicherung die Haft angeordnet wurde (§ 901 ZPO). Die Eintragung im Schuldnerverzeichnis ist auf Antrag

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