Individuelle Gesundheitsleistung
Individuelle Gesundheitsleistung, Akbürzung IGeL,
medizinische Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung gehören und daher von diesen nicht bezahlt werden. Diese Diagnose- und Behandlungsmethoden werden dem Patienten vom Arzt angeboten, da der Arzt sie für empfehlenswert hält, oder vom Patienten infolge seiner individuellen Lebensgestaltung gewünscht. Der Patient muss diesen Leistungen ausdrücklich zustimmen und
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