Härteparagraf

Härteparagraf, Härteklausel,

Bestimmungen in Gesetzen oder Vertragswerken, die eine nach den allgemeinen Regeln sich ergebende, als unerwünscht erachtete Härte im Einzelfall ausgleichen sollen. Zum Beispiel im Steuerrecht § 227 Abgabenordnung (Erstattung von Steuern, deren Einziehung oder Einbehalt nach der Lage des Falles unbillig wäre), § 33 Einkommensteuergesetz (Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen) oder in

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