Schuldübernahme
Schuld|übernahme, die Übernahme einer Schuld durch einen Dritten, der an die Stelle des bisherigen Schuldners tritt (privative Schuldübernahme, befreiende Schuldübernahme; § 414 BGB). Die Schuldübernahme ist damit das Gegenstück zur Abtretung, bei der nicht der Schuldner, sondern der Gläubiger wechselt. Die Schuldübernahme erfolgt entweder durch Vertrag des
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