Hirtenamt

Hirtenamt, im allgemeinen christlichen Sprachgebrauch bildliche Bezeichnung für die spezifische Berufung und Tätigkeit des Seelsorgers; im katholischen Kirchenrecht als Bild für die der Kirche von Jesus Christus verliehene Vollmacht stehend, die Kirche zu leiten, die Sakramente zu verwalten und das Evangelium in Verkündigung, Lehre und Seelsorge weiterzugeben

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