Lehrfreiheit (Kirchenrecht)

Lehrfreiheit, Kirchenrecht:

In der katholischen Kirche ist die Lehrfreiheit an die im Dogma niedergelegte und durch das kirchliche Lehramt bewahrte, ausgelegte und entfaltete kirchliche Lehre gebunden. – In den evangelischen Kirchen ist die Lehrfreiheit an das Bekenntnis der Kirche gebunden, auf das sich die Lehrenden in der Lehrverpflichtung verpflichtet haben

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