Lehrfreiheit (Kirchenrecht)
Lehrfreiheit, Kirchenrecht:
In der katholischen Kirche ist die Lehrfreiheit an die im Dogma niedergelegte und durch das kirchliche Lehramt bewahrte, ausgelegte und entfaltete kirchliche Lehre gebunden. – In den evangelischen Kirchen ist die Lehrfreiheit an das Bekenntnis der Kirche gebunden, auf das sich die Lehrenden in der Lehrverpflichtung verpflichtet haben
Informationen zum Artikel
Quellenangabe