Lehrbeanstandungsverfahren

Lehrbeanstandungsverfahren, nach katholischem Kirchenrecht ein Verfahren, in dem festgestellt werden soll, ob in Schriften oder öffentlichen Äußerungen enthaltene Lehren eines katholischen Autors der kirchlichen Glaubenslehre widersprechen oder sie verfälschen.

In der Regel werden Lehrbeanstandungsverfahren vor der römischen Kongregation für die Glaubenslehre durchgeführt. Auf Antrag des Diözesanbischofs oder des betroffenen Autors sind auch Verfahren vor der Deutschen Bischofskonferenz möglich, gegen deren Entscheidung jedoch bei der Kongregation für die Glaubenslehre Berufung eingelegt werden kann.

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