Heimatlose
Heimatlose, nach dem Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet vom 25. 4. 1951 eine Gruppe von Verschleppten und Flüchtlingen des Zweiten Weltkrieges und deren Nachkommen, die als fremde Staatsangehörige oder Staatenlose eine den Deutschen angenäherte Rechtsstellung besitzen (Displaced Persons). Ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland setzt keinen Aufenthaltstitel nach
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